Allgemeine Geschäftsbedingungen
Huger Consulting · Inhaber Michael Huger · Ottmarsbocholter Straße 29 · 48163 Münster
Stand 29.09.2026 · Version 7 · ausschließlich für Unternehmer (B2B)
Diese AGB regeln Website-Kauf, Website-Service und die ausdrücklich gebuchten Zusatzleistungen. Individuelle Vereinbarungen in der Auftragsbestätigung gehen vor.
- Geltungsbereich und Vertragspartner
- Online-Bestellung und Vertragsschluss
- Vertragsmodelle und Service-Start
- Leistungsumfang, Google, KI und Drittanbieter
- Mitwirkung und Verantwortungsbereich des Kunden
- Rechtstexte-Service und Consent-Konfiguration
- Projektablauf und Korrekturen
- Abnahme und Beginn der laufenden Leistung
- Preise, Fälligkeit und SEPA-Lastschrift
- Website-Service: Laufzeit, Kündigung und Zahlungsverzug
- Laufende Zusatzleistungen und Änderungskontingente
- Website-Service: Vertragsende und Übernahme nach 24 Monaten
- Nutzungsrechte und Übergabe beim Kauf bzw. bei Übernahme
- Kundeninhalte, Rechte Dritter und Freistellung
- Hosting, Domain, E-Mail und Datensicherung
- Gebietsschutz
- Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Referenznutzung
- Mängelrechte
- Haftung
- Vertraulichkeit
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für Verträge über Konzeption, Gestaltung, Programmierung, Bereitstellung, Hosting, Pflege und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Websites zwischen Huger Consulting, Inhaber Michael Huger, Ottmarsbocholter Straße 29, 48163 Münster ("Anbieter"), und seinen Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen und die konkrete Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.
§ 2 Online-Bestellung und Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website, Preisübersichten und Leistungsbeschreibungen sind kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein Vertragsangebot abzugeben.
(2) Bei einer Online-Bestellung gibt der Kunde mit Betätigung der Schaltfläche „Verbindlich bestellen“ ein verbindliches Angebot zu den in der Bestellübersicht ausgewiesenen Leistungen, Preisen und Vertragsbedingungen ab. Vor dem Absenden kann der Kunde seine Eingaben prüfen und berichtigen. Er bestätigt dabei, als Unternehmer zu handeln und die zum Bestellzeitpunkt bereitgestellten AGB erhalten zu haben.
(3) Die unmittelbar nach der Bestellung automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt nur den Zugang der Bestellung und ist noch keine Vertragsannahme. Der Vertrag kommt erst durch eine ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnete Erklärung des Anbieters in Textform zustande. Der Kunde ist an seine Bestellung fünf Werktage gebunden. Eine Auftragsbestätigung mit Abweichungen gilt als neues Angebot des Anbieters.
(4) Der Kunde erhält die Vertragsdaten und die bei Bestellung geltenden AGB in speicherbarer Form. Maßgeblich sind in dieser Reihenfolge: die individuelle Auftragsbestätigung einschließlich Bestellzusammenfassung und Zahlungsplan, individuell vereinbarte Anlagen einschließlich einer etwaigen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, diese AGB und ergänzende Leistungsbeschreibungen.
(5) Der Anbieter darf Bestellungen insbesondere wegen fehlender Kapazität, Überschneidungen mit einem vereinbarten Gebietsschutz oder fehlender Eignung des Projekts ablehnen. Ein Anspruch auf Annahme einer Bestellung besteht nicht.
(6) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung geeignete freie Auftragnehmer und Unterauftragnehmer einsetzen. Datenschutzrechtliche Anforderungen an Unterauftragsverarbeiter bleiben unberührt.
(7) Bestellt der Kunde nicht online, sondern durch Unterzeichnung eines Angebots- oder Auftragsformulars des Anbieters, gilt seine Unterschrift als verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit Gegenzeichnung des Anbieters oder mit dessen Auftragsbestätigung in Textform zustande; die Absätze 3 bis 5 gelten entsprechend.
§ 3 Vertragsmodelle und Service-Start
(1) Kaufmodell: Der Anbieter erstellt die im Auftrag beschriebene Website als Werk. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die in § 13 geregelten Nutzungsrechte und die dort bezeichneten Dateien. Laufendes Hosting, Pflege oder Aktualisierung sind nur geschuldet, wenn sie zusätzlich beauftragt wurden.
(2) Website-Service: Der Website-Service besteht aus einer Erstellungsphase und einer anschließenden laufenden Betriebs-und Servicephase. Während der Vertragsdauer stellt der Anbieter die Website auf eigener oder beauftragter Hosting-Infrastruktur bereit und erbringt die im Auftrag vereinbarten laufenden Leistungen. Der Website-Service ist kein Ratenkauf; Startpreis und Monatsentgelte sind keine Raten auf einen späteren Erwerb der Website. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der bereitgestellten Website. Eigentum und alle Rechte an der Website verbleiben bis zu einer Übernahme nach § 12 beim Anbieter.
(3) „Service-Start“ ist die Abnahme oder Abnahmefiktion der Erstellungsleistung nach § 8. Erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eine produktive Veröffentlichung früher, ist dieser frühere Zeitpunkt der Service-Start. Mit dem Service-Start beginnen die monatliche Vergütung und die Mindestlaufzeit des Website-Service.
(4) Der konkrete Umfang des jeweiligen Pakets, die Anzahl der Korrekturschleifen, Funktionen, Integrationen sowie gegebenenfalls Zusatzleistungen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und der darin einbezogenen Paketbeschreibung.
§ 4 Leistungsumfang, Google, KI und Drittanbieter
(1) Der Anbieter erstellt Websites mit dem Ziel, Leistungen des Kunden verständlich darzustellen, Vertrauen aufzubauen und Anfragen zu erleichtern. Die technische und inhaltliche Struktur kann auf Auffindbarkeit und maschinelle Erfassbarkeit durch Suchmaschinen und KI-Systeme ausgerichtet werden.
(2) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Zahl von Anfragen oder Kunden, ein bestimmtes Suchmaschinen-Ranking sowie eine Nennung oder Empfehlung durch KI-Systeme werden nicht geschuldet. Aussagen wie „Website als Verkäufer“, „soll sich selbst bezahlen“ oder vergleichbare Aussagen beschreiben die Zielrichtung der Leistung und sind keine Erfolgsgarantie.
(3) Nicht ausdrücklich beauftragte Leistungen, insbesondere laufende Suchmaschinenoptimierung, Anzeigenkampagnen, individuelle Rechtsberatung, Shops, spezielle Schnittstellen, Buchungssysteme, Übersetzungen oder Barrierefreiheitsprüfungen, sind nicht geschuldet.
(4) Der Anbieter darf bei Text, Bild, Konzeption und Code KI-gestützte Werkzeuge einsetzen. Soweit KI-generierte Inhalte verwendet werden, kann nicht zugesichert werden, dass diese urheberrechtlich geschützt, ausschließlich für den Kunden erzeugt oder gegenüber ähnlichen Ergebnissen für Dritte exklusiv sind. Nutzungsrechte werden nur insoweit eingeräumt, wie sie rechtlich bestehen und übertragen werden können. Gesetzlich erforderliche Kennzeichnungen bleiben vorbehalten.
(5) Drittanbieterleistungen und externe Plattformen können ihre Funktionen, Preise, Schnittstellen oder Bedingungen ändern oder einstellen. Der Anbieter schuldet deren dauerhafte Verfügbarkeit nicht, soweit er die Ursache nicht zu vertreten hat. Er kann eine technisch gleichwertige Alternative einsetzen, wenn dem Kunden dadurch keine wesentliche Verschlechterung entsteht.
(6) Soweit ein Paket einen Leadmagneten oder automatisierte Nachfasskommunikation umfasst, erfolgt die technische Einrichtung grundsätzlich in einem Konto des Kunden bei dem eingesetzten Dienstleister, sofern nichts anderes vereinbart ist. Laufende Tool-Kosten trägt der Kunde. Der Kunde ist für die rechtmäßige Gewinnung und Nutzung von Empfängerdaten, erforderliche Einwilligungen und die inhaltliche Zulässigkeit seiner Kommunikation verantwortlich.
§ 5 Mitwirkung und Verantwortungsbereich des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für das Projekt erforderlichen Informationen, Inhalte, Medien, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und richtig bereit. Er benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson; deren Freigaben gelten als Freigaben des Kunden.
(2) Der Kunde ist insbesondere für die Richtigkeit und Aktualität seiner Unternehmensdaten, Preise, Leistungsbeschreibungen, Pflichtangaben, Kontaktdaten sowie für die Rechte an von ihm bereitgestellten Texten, Bildern, Videos, Logos und sonstigen Materialien verantwortlich.
(3) Der Kunde informiert den Anbieter vor Änderungen, die Einfluss auf Website, Domain, Tracking, Werbung, Newsletter, Karten, Videos, Terminbuchung, Chat, Social-Media-Einbindungen, Rechtstexte oder sonstige Datenverarbeitungen haben können, soweit der Anbieter die Website laufend betreut. Ohne laufende Betreuung ist der Kunde für die Veranlassung erforderlicher Anpassungen selbst verantwortlich.
(4) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Zusätzlicher Aufwand kann nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet werden.
§ 6 Rechtstexte-Service und Consent-Konfiguration
(1) Der Rechtstexte-Service wird nur geschuldet, wenn er im Auftrag ausdrücklich gebucht ist. Der Anbieter konfiguriert anhand der vom Kunden freigegebenen Unternehmens-und Funktionsangaben die im Auftrag benannte Rechtsquelle bzw. deren Generatoren, übernimmt die daraus erzeugten Rechtstexte und bindet diese sowie die vereinbarte Consent-Lösung technisch in die Website ein.
(2) Der Anbieter nimmt keine individuelle rechtliche Prüfung des Geschäftsmodells des Kunden vor und erbringt keine Rechtsberatung. Der Kunde bleibt für die Richtigkeit seiner Angaben, seine geschäftlichen Inhalte und die Rechtmäßigkeit seiner Datenverarbeitungen verantwortlich.
(3) Für die Consent-Konfiguration ist der tatsächlich eingesetzte technische Funktionsumfang maßgeblich. Der Kunde muss keine technische oder rechtliche Einordnung einzelner Cookies selbst vornehmen. Fügt der Anbieter im Rahmen eines beauftragten Projekts oder einer laufenden Betreuung neue Funktionen hinzu, berücksichtigt er diese bei der technischen Konfiguration. Fügt der Kunde oder ein Dritter neue Funktionen hinzu, muss der Kunde den Anbieter vorher informieren.
(4) Bei gebuchtem Rechtstexte-Service werden durch die verwendete Rechtsquelle bereitgestellte Aktualisierungen innerhalb angemessener Bearbeitungszeit technisch übernommen. Eine permanente individuelle Überwachung von Gesetzgebung, Rechtsprechung, Behördenpraxis oder dem gesamten Geschäftsmodell des Kunden ist nicht geschuldet.
(5) Der Anbieter darf die eingesetzte Rechtsquelle durch eine funktional vergleichbare Lösung ersetzen, wenn dadurch keine wesentliche Verschlechterung der vereinbarten Leistung eintritt.
(6) Mit Ende des Rechtstexte-Service endet die Pflege und Aktualisierung. Ein dokumentierter letzter Stand wird auf Wunsch bereitgestellt, soweit die Lizenzbedingungen der eingesetzten Rechtsquelle dies erlauben. Soweit für die weitere Nutzung eine eigene Lizenz, ein neuer Generator oder Ersatztexte erforderlich sind, ist der Kunde nach Vertragsende selbst für deren Beschaffung und Einbindung verantwortlich.
(7) Nicht umfasst sind insbesondere individuelle AGB, Vertragswerke, Shop-Rechtstexte, branchenspezifische Rechtsgutachten oder sonstige Rechtsberatung, sofern dies nicht gesondert durch einen hierzu befugten Rechtsdienstleister vereinbart wird.
§ 7 Projektablauf und Korrekturen
(1) Der Anbieter beginnt mit der Projektarbeit erst nach Vertragsschluss, Eingang der vereinbarten anfänglichen Zahlung und Bereitstellung der für den Start erforderlichen Informationen und Zugänge.
(2) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Änderungswünsche, verspätete Mitwirkung, höhere Gewalt und nicht vom Anbieter zu vertretende Ausfälle Dritter verlängern Fristen angemessen.
(3) Im Paket enthalten sind nur die im Auftrag bezeichneten Korrekturschleifen. Eine Korrekturschleife ist die gebündelte Übermittlung konkreter Änderungswünsche zu einem vorgelegten Stand. Änderungen an bereits freigegebenen Teilen und zusätzliche Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet, sofern sie nicht der Mängelbeseitigung dienen.
§ 8 Abnahme und Beginn der laufenden Leistung
(1) Die Abnahmebestimmungen dieses Paragraphen gelten für die Erstellungsleistung sowohl im Kaufmodell als auch beim Website-Service.
(2) Nach Fertigstellung fordert der Anbieter den Kunden in Textform zur Abnahme auf und stellt die Website zur Prüfung bereit. Der Kunde hat 14 Kalendertage Zeit, die Abnahme zu erklären oder sie unter konkreter Benennung mindestens eines Mangels zu verweigern. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(3) Erklärt der Kunde innerhalb der 14 Kalendertage weder die Abnahme noch eine Mangelrüge nach Absatz 2, gilt die Erstellungsleistung mit Ablauf der Frist als abgenommen.
(4) Die produktive Veröffentlichung oder produktive Nutzung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gilt ebenfalls als Abnahme, sofern der Kunde nicht zuvor wesentliche Mängel in Textform angezeigt und sich seine Rechte vorbehalten hat.
(5) Beim Website-Service ist der Zeitpunkt der Abnahme, Abnahmefiktion oder der früheren produktiven Veröffentlichung zugleich der Service-Start im Sinne von § 3.
§ 9 Preise, Fälligkeit und SEPA-Lastschrift
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Fremdkosten und Lizenzen sind nur enthalten, wenn dies im Auftrag ausdrücklich ausgewiesen ist.
(2) Kaufmodell: 50 % des Projektpreises sind nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen. Der Anbieter beginnt nach Zahlungseingang. Die restlichen 50 % werden mit Abnahme oder Abnahmefiktion fällig.
(3) Website-Service: Der einmalige Startpreis ist nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen. Der Anbieter beginnt nach Zahlungseingang. Die monatlichen Entgelte sind ab Service-Start monatlich im Voraus zu den in Auftragsbestätigung oder Zahlungsplan genannten Fälligkeitsterminen fällig.
(4) Laufende Entgelte werden grundsätzlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Soweit die Voraussetzungen einer SEPA-Firmenlastschrift vorliegen, wird diese verwendet; andernfalls kann eine SEPA-Basislastschrift vereinbart werden. Der Kunde erteilt das erforderliche Mandat und erfüllt bei einer Firmenlastschrift die gegenüber seiner Bank erforderlichen Mitwirkungspflichten.
(5) Soweit Auftragsbestätigung oder Zahlungsplan den genauen Betrag und die Fälligkeitstermine der wiederkehrenden Lastschriften enthalten, gelten diese Angaben zugleich als Vorabinformation für die angekündigte Serie von Lastschriften. Eine zusätzliche monatliche Vorabinformation erfolgt nicht. Ändern sich Betrag oder Fälligkeit, wird der Kunde spätestens einen Kalendertag vor dem geänderten Einzug informiert.
(6) Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde in tatsächlich angefallener Höhe. Die Zahlungspflicht bleibt durch die Rückgabe oder den Widerruf eines Lastschriftmandats unberührt.
(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
(8) Die Abrechnung laufender Leistungen kann durch Dauerrechnung oder wiederkehrende Rechnung in dem jeweils steuerrechtlich zulässigen Rechnungsformat erfolgen.
§ 10 Website-Service: Laufzeit, Kündigung und Zahlungsverzug
(1) Die Mindestlaufzeit des Website-Service beträgt 24 Monate ab Service-Start. Während dieser Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung der laufenden Betriebs-und Servicephase ausgeschlossen.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Website-Service auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen monatlichen Abrechnungszeitraums in Textform gekündigt werden.
(3) Für die Erstellungsphase vor dem Service-Start bleiben gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere ein etwaiges Kündigungsrecht des Bestellers nach § 648 BGB, unberührt. Die Vergütungsfolgen einer solchen Kündigung bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit der wichtige Grund in einer Vertragsverletzung besteht, ist grundsätzlich zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen oder abzumahnen, soweit dies gesetzlich erforderlich und zumutbar ist.
(5) Befindet sich der Kunde mit mindestens zwei monatlichen Entgelten oder einem vergleichbar erheblichen Betrag in Verzug, darf der Anbieter nach Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen, mindestens siebentägigen Nachfrist den Website-Betrieb und weitere laufende Leistungen vorübergehend aussetzen. Die Zahlungspflicht entfällt hierdurch nicht, soweit der Anbieter die vereinbarte Leistungsbereitschaft aufrechterhält; ersparte variable Aufwendungen sind anzurechnen.
(6) Kündigt der Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, bleiben gesetzliche Schadensersatzansprüche unberührt. Bei der Schadensberechnung können insbesondere entgehende vertragliche Grundentgelte bis zum regulären Ende der Mindestlaufzeit berücksichtigt werden; ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb sind anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens, dem Anbieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 11 Laufende Zusatzleistungen und Änderungskontingente
(1) Soweit im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten für laufende Zusatzleistungen folgende Mindestlaufzeiten ab Leistungsbeginn: Technik Schutz und Technik Schutz Plus jeweils 12 Monate; Sichtbarkeit 6 Monate; Rechtstexte-Service 24 Monate. Nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit laufen die Leistungen auf unbestimmte Zeit weiter und können mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(2) Wird der Rechtstexte-Service zusammen mit dem Website-Service gebucht, beginnt seine Mindestlaufzeit mit dem Service-Start. Endet der Website-Service, endet auch der darauf bezogene Rechtstexte-Service zum selben Zeitpunkt, sofern keine gesonderte Fortsetzung vereinbart wird.
(3) Technik Schutz Plus ist beim Website-Service enthalten, soweit dies in der Paketbeschreibung ausgewiesen ist. Bei Kaufkunden ist eine laufende Technikleistung nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich gebucht wurde.
(4) Die Leistung „Sichtbarkeit“ umfasst nur die im Auftrag bezeichneten Inhalte und Reports. Statistiken und Messwerte können aufgrund technischer, datenschutzrechtlicher oder nutzerseitiger Faktoren unvollständig sein; eine vollständige Erfassung aller Besucher oder Anfragen wird nicht garantiert.
(5) Änderungen außerhalb enthaltener Korrekturschleifen werden nach dem vereinbarten Stundensatz, derzeit in 15- Minuten-Einheiten, berechnet. Ein vorab bezahltes 5-Stunden-Kontingent ist zwölf Monate ab Kauf gültig. Nicht genutzte Restzeit verfällt danach ohne Erstattung, soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart ist.
§ 12 Website-Service: Vertragsende und Übernahme nach 24 Monaten
(1) Endet der Website-Service ohne Übernahme, stellt der Anbieter den Betrieb der Website zum Vertragsende ein. Die Domain bleibt beim Kunden. Eigene Inhalte, Marken und Medien des Kunden bleiben unberührt.
(2) Nach Ablauf der 24-monatigen Mindestlaufzeit kann der Kunde die Website als eigenständigen Kauf übernehmen. Der Übernahmepreis beträgt – jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer – für das Paket Start 1.200 €, Business 1.800 €, Top-Verkäufer 2.100 € und Umsatz-Booster 2.900 €. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene AGB-Fassung. Ein abweichender Übernahmepreis kann individuell vereinbart werden.
(3) Die Übernahme ist ein eigenständiger Kauf. Bereits gezahlte Startpreise, Monatsentgelte und Entgelte für Zusatzleistungen werden auf den Übernahmepreis nicht angerechnet und nicht erstattet.
(4) Eine Übernahme vor Ablauf der Mindestlaufzeit erfolgt nur aufgrund gesonderter individueller Vereinbarung. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(5) Mit vollständiger Zahlung des Übernahmepreises erhält der Kunde die in § 13 beschriebenen Website-Dateien und Nutzungsrechte im zu diesem Zeitpunkt vorhandenen veröffentlichten Stand. Die Übernahme führt nicht zu einer erneuten Herstellung der Website oder einem Neubeginn bereits abgelaufener Mängelfristen, sofern keine zusätzlichen Werkleistungen vereinbart werden.
(6) Auf Anforderung innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsende stellt der Anbieter vom Kunden selbst bereitgestellte Inhalte sowie personenbezogene Kundendaten, soweit vorhanden und rechtlich zulässig, in einem gängigen Format zur Verfügung. Danach dürfen verbleibende Projektdaten gelöscht werden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Sicherungsinteressen entgegenstehen.
(7) Mit der Übernahme endet zugleich der Rechtstexte-Service. Der Kunde ist ab diesem Zeitpunkt selbst dafür verantwortlich, für die übernommene Website eigene Rechtstexte und eine eigene Consent-Lösung bereitzustellen; § 6 Absatz 6 gilt entsprechend. Der Anbieter weist auf diesen Umstand vor der Übernahme hin.
§ 13 Nutzungsrechte und Übergabe beim Kauf bzw. bei Übernahme
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den individuell für ihn geschaffenen und vom Anbieter übertragbaren Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigene Unternehmenskommunikation. Der Kunde darf die Website selbst oder durch beauftragte Dienstleister bearbeiten und weiterentwickeln. Eine gesonderte gewerbliche Verwertung oder Weitergabe des Designs bzw. Codes als Vorlage, Template oder Produkt an Dritte ist nicht umfasst.
(2) Der Kunde erhält eine technisch übliche, deploybare Kopie der kundenspezifischen Website im veröffentlichten Stand. Bei statisch oder individuell programmierten Websites umfasst dies insbesondere die erforderlichen HTML-, CSS-und JavaScript-Dateien, eingebundene Medien und erforderliche kundenspezifische Projektdateien, soweit diese für den Betrieb notwendig und übertragbar sind.
(3) Nicht Gegenstand der Übergabe sind vorbestehende oder allgemein wiederverwendbare Templates, Frameworks, Bibliotheken, interne Entwicklungs-und Automatisierungswerkzeuge, Prompts, Kommunikationsverläufe, Analysewerkzeuge, Zugangsdaten des Anbieters und nicht übertragbare Lizenzen.
(4) Für Open-Source-Software, Schriften, Stockmedien und andere Drittbestandteile gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Soweit eine Lizenz nicht übertragbar ist, muss der Kunde gegebenenfalls eine eigene Lizenz erwerben.
§ 14 Kundeninhalte, Rechte Dritter und Freistellung
(1) Der Kunde versichert, über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Texten, Bildern, Videos, Marken, Logos und sonstigen Materialien zu verfügen und keine rechtswidrigen oder irreführenden Inhalte zur Veröffentlichung zu liefern.
(2) Wird der Anbieter wegen vom Kunden bereitgestellter oder ausdrücklich freigegebener Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde den Anbieter von berechtigten Ansprüchen und notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Der Anbieter informiert den Kunden und stimmt wesentliche Verteidigungsmaßnahmen mit ihm ab.
(3) Der Anbieter darf offensichtlich rechtswidrige Inhalte sperren oder entfernen und bei begründeten Zweifeln geeignete Rechte-oder Freigabenachweise verlangen.
§ 15 Hosting, Domain, E-Mail und Datensicherung
(1) Die Domain wird grundsätzlich vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gehalten. Er bleibt Domaininhaber und gewährt dem Anbieter die für die Leistung erforderlichen technischen Zugriffe.
(2) Beim Website-Service erfolgt das Hosting über den Anbieter oder einen von ihm beauftragten Hoster. Beim Kaufmodell erfolgt das Hosting beim Kunden oder im Rahmen eines zusätzlich gebuchten Technik-/Hosting-Bausteins.
(3) E-Mail-Postfächer und E-Mail-Dienste für den Kunden werden vom Anbieter nicht angeboten. Bestehende E-Mail-Konten verbleiben beim jeweiligen Anbieter des Kunden. Bei DNS-Arbeiten werden E-Mail-Einträge nur verändert, wenn dies ausdrücklich beauftragt und technisch erforderlich ist.
(4) Eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Wartungsfenster, Störungen des Hosters, des Internets oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände können die Verfügbarkeit vorübergehend beeinträchtigen.
(5) Datensicherungen, Überwachung, Formular-Tests und Wiederherstellungsleistungen werden nur in dem Umfang geschuldet, der im jeweiligen Paket oder Technik-Baustein beschrieben ist. Eine absolute Ausfallsicherheit oder vollständige Abwehr aller Angriffe kann nicht garantiert werden.
§ 16 Gebietsschutz
(1) Gebietsschutz gilt nur, wenn er in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart und das Schutzgebiet namentlich bezeichnet ist.
(2) Während der Schutzdauer wird der Anbieter wissentlich keine neue Haupt-Unternehmenswebsite für ein unmittelbar konkurrierendes Unternehmen desselben Gewerks erstellen, das bei Auftragserteilung Betriebssitz oder Niederlassung im Schutzgebiet hat. „Gleiches Gewerk“ ist die im Auftrag bezeichnete Haupttätigkeit. Bei Mischbetrieben ist die prägende Haupttätigkeit maßgeblich.
(3) Das Schutzgebiet wird nach Gemeinden bzw. Stadtbezirken bestimmt; ein bloßer Kilometer-Radius ist nicht geschuldet. Beim Paket Top-Verkäufer gilt das im Auftrag bezeichnete Kerngebiet; beim Umsatz-Booster können zusätzlich die im Auftrag namentlich bezeichneten angrenzenden Gemeinden oder Stadtbezirke einbezogen werden.
(4) Beim Website-Service besteht der Gebietsschutz während der Vertragslaufzeit. Beim Kaufmodell beträgt die Schutzdauer 24 Monate ab Abnahme. Mit Ende des Website-Service, auch durch Übernahme, endet der Gebietsschutz. Bereits vor Vertragsschluss bestehende Kundenbeziehungen des Anbieters bleiben unberührt.
(5) Der Gebietsschutz betrifft ausschließlich die eigene Tätigkeit des Anbieters. Er beinhaltet keine Exklusivität gegenüber anderen Agenturen, Suchmaschinen, KI-Systemen oder sonstigen Marktteilnehmern und keine Zusage bestimmter Rankings, Empfehlungen oder Umsätze.
(6) Ist der Anbieter wegen eines erheblichen Zahlungsverzugs nach § 10 zur Leistungsaussetzung berechtigt, darf er auch den Gebietsschutz für die Dauer der berechtigten Aussetzung suspendieren.
§ 17 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit der Kunde Betreiber seiner Website und Entscheider über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung ist, bleibt er Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die erforderlichen Informationen und Einwilligungen.
(2) Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Diese geht bei datenschutzrechtlichen Widersprüchen den AGB vor.
(3) Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern richtet sich nach der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Läuft ein Newsletter-, CRM-oder sonstiges Tool im eigenen Konto des Kunden und schließt der Kunde den Vertrag unmittelbar mit dem Tool-Anbieter, ist dieser Tool-Anbieter nicht allein deshalb Unterauftragsverarbeiter des Anbieters.
(4) Der Anbieter schuldet ohne gesonderte Vereinbarung keine umfassende datenschutzrechtliche Prüfung der internen Prozesse oder Rechtsgrundlagen des Kunden.
§ 18 Referenznutzung
(1) Name, Logo, Screenshots, Kundenstimmen, Zitate, Video-Bewertungen oder sonstige Referenzen des Kunden werden nur verwendet, wenn der Kunde dies gesondert freigegeben oder individuell vereinbart hat.
(2) Ist eine Referenzleistung ausdrücklich Gegenleistung für einen Nachlass oder sonstigen Vorteil, gelten Umfang und Dauer der Referenznutzung nach der individuellen Vereinbarung.
§ 19 Mängelrechte
(1) Der Anbieter beseitigt reproduzierbare Mängel seiner eigenen Leistung innerhalb angemessener Frist. Unwesentliche Abweichungen, nachträgliche Änderungen durch den Kunden oder Dritte, Fehlbedienung sowie Änderungen oder Ausfälle externer Dienste sind keine Mängel der Anbieterleistung, soweit der Anbieter sie nicht zu vertreten hat.
(2) Für die abgenommene Erstellungsleistung verjähren Mängelansprüche gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen, einer übernommenen Garantie, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder sonstiger zwingender gesetzlicher Haftung.
(3) Für laufende Betriebs-und Serviceleistungen bestehen Mängelrechte für die Dauer der jeweils geschuldeten laufenden Leistung; Absatz 2 verkürzt diese nicht für künftig neu entstehende Leistungsstörungen.
§ 20 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei einer übernommenen Garantie, nach dem Produkthaftungsgesetz und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Bei Datenverlust ist die Haftung - vorbehaltlich Absatz 1 und 2 - auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei angemessener Datensicherung entstanden wäre. Soweit eine Datensicherung ausdrücklich vom Anbieter geschuldet ist, bleibt seine Verantwortung hierfür unberührt.
(4) Für Nachteile aus unrichtigen oder unvollständigen Kundenangaben, fehlenden Rechten an Kundeninhalten, nicht mitgeteilten Änderungen, eigenmächtigen Eingriffen des Kunden oder Dritter sowie aus von ihm nicht zu vertretenden Änderungen externer Dienste haftet der Anbieter nicht. Eigene schuldhafte technische Fehler des Anbieters bleiben nach den Absätzen 1 und 2 zu beurteilen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 21 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln als vertraulich bezeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
(2) Dies gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind. Datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Münster, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Der Vorrang individuell getroffener Abreden bleibt unberührt.
(4) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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